BESTEUERUNG VON RENTEN, DIE PERSONEN MIT STEUERSITZ IN SPANIEN AUS DEUTSCHLAND BEZIEHEN

Nov 6, 2017

Wenn man in Spanien steuerlich ansässig ist, hat man in Bezug auf Einkommensteuer sein Welteinkommen zu veranlagen. Aus Deutschland stammende Renten oder Pensionsfonds sind demzufolge steuerpflichtig und in der jährlichen Einkommensteuererklärung anzugeben.

Zu Beginn des Jahres 2015 „erlaubte“ die spanische Regierung, die Erklärung von zuvor nicht deklarierten Einkünften ohne die Erhebung von Verzugszinsen oder Bußgeldern nachzuholen. Seit dem 1. Juli 2015 gilt diese Steueramnestie jedoch nicht mehr, was zur Folge hat, dass die Steuerbehörden, soweit ihnen entsprechende Informationen vorliegen, die nicht entrichteten Summen zuzüglich eines Bußgeldes in Höhe von mindestens 50% (bis zu 300%) von all den Steuerpflichtigen nachfordern können, die ihre im Ausland bezogenen Renten nicht in der Jahreseinkommensteuererklärung mit einbeziehen.

Gerne sind wir Ihnen auch in dieser Angelegenheit behilflich, falls sich in Ihrem Freundes- oder Mandantenkreis Personen befinden, auf die diese Situation zutrifft.