STEUERBEFREIUNG VON BETEILIGUNGEN

Nov 6, 2017

Seit Inkrafttreten des neuen spanischen Körperschaftsteuergesetzes in 2015 profitieren spanische Unternehmen mit einer Beteiligung von mindestens 5% an anderen Gesellschaften, egal ob es sich dabei um spanische oder steuerlich nicht ansässige Gesellschaften handelt, von konkreten Steuervorteilen: sowohl die aus diesen Tochtergesellschaften stammenden Dividenden als auch die aus einem evtl. Verkauf hervorgehenden Gewinne sind in ihrer Gesamtheit von der Steuer befreit.

Wenn das spanische Unternehmen, welches diese steuerfreien Einkünfte bezieht, außerdem Tochtergesellschaft einer deutschen Muttergesellschaft ist, sind zudem die auf letztere entfallenden Dividenden und auch der aus einem evtl. Verkauf der spanischen Holding erzielte Vermögensgewinn von der Einkommensteuer für Nichtansässige befreit.

Für jedwede ergänzende Information zu diesem Thema stehen wir gerne zur Verfügung.