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Beckham Law

Nutzen Sie die Steuervorteile mit dem Beckham Law und buchen Sie noch heute Ihre kostenlose und unverbindliche Erstberatung

Als Experten mit über 300 erfolgreich bearbeiteten Anträgen helfen wir Ihnen, die Sonderbesteuerung optimal zu nutzen! Alles aus einer Hand – von der Erstberatung bis zur Firmengründung und darüber hinaus!

Wie können wir Ihnen helfen?

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Vorteile des Beckham Law

Es ermöglicht Ihnen, während der ersten 6 Jahren nach Ihrer Umsiedlung Vermögens- und Einkommenssteuern so zu zahlen, als wären Sie ein Nichtansässiger.

Einkommenssteuer iHv 24% bis 600.000 EUR wird auf das weltweite Arbeitseinkommen erhoben

Sonstige Einkommen wie ausländische Kapitalerträge werden in Spanien nicht besteuert, sondern nur an der Quelle

Keine Verpflichtung, die Erklärung von im Ausland befindlichen Vermögenswerten einzureichen

Familienangehörige (Ehepartner und Kinder unter 25 Jahren) können ebenfalls von dieser besonderen Steuerregelung profitieren

Voraussetzungen der Inanspruchnahme des Beckham Law

Steuerliche Ansässigkeit: Der Antragsteller darf in den letzten 5 Steuerjahren vor dem Umzug nach Spanien keinen steuerlichen Wohnsitz in Spanien gehabt haben.

Der Umzug nach Spanien muss aus beruflichen Gründen erfolgen, wie z.B:

  • Abschluss eines Arbeitsvertrags mit einem in Spanien ansässigen Unternehmen (ausgenommen Berufssportler).
  • Als Remote-Arbeitnehmer eines ausländischen Unternehmens
  • Ernennung zum Geschäftsführer eines spanischen Unternehmens
  • Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit, die als innovativ gilt und von besonderem wirtschaftlichem Interesse für Spanien ist, bestätigt durch einen positiven Bericht der zuständigen Behörde ENISA.
  • Hochqualifizierte Fachkräfte (mit Einschränkungen)

Antragstellung: innerhalb von 6 Monaten nach Beginn der Tätigkeit in Spanien.

Personengruppen, die den Antrag stellen können:

  • Arbeitnehmer: Personen, die aufgrund eines Arbeitsverhältnisses dauerhaft nach Spanien umziehen
  • Geschäftsführer: Personen, die die Rolle eines gesetzlichen Vertreters eines Unternehmens übernehmen, unabhängig von ihrer Beteiligungshöhe, sofern es sich nicht um eine Vermögensgesellschaft handelt.
  • Unternehmer
  • Hochqualifizierte Fachkräfte
  • Digitale Nomaden
  • Familienangehörige

Wie läuft die Beantragung des Beckham Law ab?

Unsere Berater analysieren Ihre persönlichen Lebensumstände

Wir erarbeiten Optionen, die zu einer erfolgreichen Beantragung führen

Wir stellen die notwendigen Dokumente zusammen

Vorbereitung der Antragsformulare, modelo 149 und modelo 030

Einreichung des vollständigen Antrags

Bis zum Erhalt der behördlichen Entscheidung sind wir für Sie da

Unser Team

Martin Westhofen

Rechtsberater, ass. Iur.

Jörg Hörauf

Kanzleileiter und Steuerberater

Manuel Contreras

Leiter der Steuerabteilung

Testimonials

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Häufig gestellte Fragen

Was ist das Beckham Law

Das Beckham Law ermöglicht es Arbeitnehmern, die nach Spanien umsiedeln, von einer vorteilhaften Besteuerung zu profitieren. Statt der regulären progressiven Einkommensteuer zahlen Sie eine pauschale Steuer von 24 % auf Ihr (weltweites) Einkommen bis 600.000 € und 47 % auf darüber hinausgehende Beträge. Zudem unterliegen andere Einkünfte aus dem Ausland nicht der spanischen Besteuerung.

Wer kann das Beckham Law in Anspruch nehmen

Arbeitnehmer, Geschäftsführer eines spanischen Unternehmens, Unternehmer, Hochqualifizierte Fachkräfte, Digitale Nomaden, Familienangehörige

Wie lange dauert das Antragsverfahren

In der Regel ist der Antrag innerhalb eines Monats vorbereitet. Die behördliche Entscheidung kann bis zu 3 Monate in Anspruch nehmen.

Welche anderen steuerlichen Vorteile hat das Beckham Law

  1. keine Verpflichtung, das modelo 720 einzureichen;
  2. hinsichtlich der Vermögenssteuer wird nur das in Spanien belegene Vermögen zur Bewertung herangezogen
  3. Die Erstellung der jährlichen Einkommenssteuererklärung wurde verhältnismäßig einfach gestaltet

Kontakt

Barcelona

Riera Principal 8, 08328 Alella, Barcelona

+34 934 802 100

stbsp@etl.es

Madrid

C/Goya, 15 – 6º planta,  28001 Madrid

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