
Beckham Law
Nutzen Sie die Steuervorteile mit dem Beckham Law und buchen Sie noch heute Ihre kostenlose und unverbindliche Erstberatung
Als Experten mit über 300 erfolgreich bearbeiteten Anträgen helfen wir Ihnen, die Sonderbesteuerung optimal zu nutzen! Alles aus einer Hand – von der Erstberatung bis zur Firmengründung und darüber hinaus!
Wie können wir Ihnen helfen?
Vorteile des Beckham Law
Es ermöglicht Ihnen, während der ersten 6 Jahren nach Ihrer Umsiedlung Vermögens- und Einkommenssteuern so zu zahlen, als wären Sie ein Nichtansässiger.
Einkommenssteuer iHv 24% bis 600.000 EUR wird auf das weltweite Arbeitseinkommen erhoben
Sonstige Einkommen wie ausländische Kapitalerträge werden in Spanien nicht besteuert, sondern nur an der Quelle
Keine Verpflichtung, die Erklärung von im Ausland befindlichen Vermögenswerten einzureichen
Familienangehörige (Ehepartner und Kinder unter 25 Jahren) können ebenfalls von dieser besonderen Steuerregelung profitieren
Voraussetzungen der Inanspruchnahme des Beckham Law
Steuerliche Ansässigkeit: Der Antragsteller darf in den letzten 5 Steuerjahren vor dem Umzug nach Spanien keinen steuerlichen Wohnsitz in Spanien gehabt haben.
Der Umzug nach Spanien muss aus beruflichen Gründen erfolgen, wie z.B:
- Abschluss eines Arbeitsvertrags mit einem in Spanien ansässigen Unternehmen (ausgenommen Berufssportler).
- Als Remote-Arbeitnehmer eines ausländischen Unternehmens
- Ernennung zum Geschäftsführer eines spanischen Unternehmens
- Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit, die als innovativ gilt und von besonderem wirtschaftlichem Interesse für Spanien ist, bestätigt durch einen positiven Bericht der zuständigen Behörde ENISA.
- Hochqualifizierte Fachkräfte (mit Einschränkungen)
Antragstellung: innerhalb von 6 Monaten nach Beginn der Tätigkeit in Spanien.
Personengruppen, die den Antrag stellen können:
- Arbeitnehmer: Personen, die aufgrund eines Arbeitsverhältnisses dauerhaft nach Spanien umziehen
- Geschäftsführer: Personen, die die Rolle eines gesetzlichen Vertreters eines Unternehmens übernehmen, unabhängig von ihrer Beteiligungshöhe, sofern es sich nicht um eine Vermögensgesellschaft handelt.
- Unternehmer
- Hochqualifizierte Fachkräfte
- Digitale Nomaden
- Familienangehörige
Wie läuft die Beantragung des Beckham Law ab?
Unsere Berater analysieren Ihre persönlichen Lebensumstände
Wir erarbeiten Optionen, die zu einer erfolgreichen Beantragung führen
Wir stellen die notwendigen Dokumente zusammen
Vorbereitung der Antragsformulare, modelo 149 und modelo 030
Einreichung des vollständigen Antrags
Bis zum Erhalt der behördlichen Entscheidung sind wir für Sie da
Unser Team
Martin Westhofen
Rechtsberater, ass. Iur.
Jörg Hörauf
Kanzleileiter und Steuerberater
Manuel Contreras
Leiter der Steuerabteilung
Testimonials
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Beckham Law
Das Beckham Law ermöglicht es Arbeitnehmern, die nach Spanien umsiedeln, von einer vorteilhaften Besteuerung zu profitieren. Statt der regulären progressiven Einkommensteuer zahlen Sie eine pauschale Steuer von 24 % auf Ihr (weltweites) Einkommen bis 600.000 € und 47 % auf darüber hinausgehende Beträge. Zudem unterliegen andere Einkünfte aus dem Ausland nicht der spanischen Besteuerung.
Wer kann das Beckham Law in Anspruch nehmen
Arbeitnehmer, Geschäftsführer eines spanischen Unternehmens, Unternehmer, Hochqualifizierte Fachkräfte, Digitale Nomaden, Familienangehörige
Wie lange dauert das Antragsverfahren
In der Regel ist der Antrag innerhalb eines Monats vorbereitet. Die behördliche Entscheidung kann bis zu 3 Monate in Anspruch nehmen.
Welche anderen steuerlichen Vorteile hat das Beckham Law
- keine Verpflichtung, das modelo 720 einzureichen;
- hinsichtlich der Vermögenssteuer wird nur das in Spanien belegene Vermögen zur Bewertung herangezogen
- Die Erstellung der jährlichen Einkommenssteuererklärung wurde verhältnismäßig einfach gestaltet
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