STEUERANSÄSSIGKEIT VON JURISTISCHEN PERSONEN IN SPANIEN

Im Einklang mit dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Deutschland kann eine Gesellschaft, auch wenn ihre jeweilige Landesrechtsprechung etwas Anderes aussagt, nur in einem Land steuerlich ansässig sein, und zwar dort, wo sie ihren effektiven...

STEUERBEFREIUNG VON BETEILIGUNGEN

Seit Inkrafttreten des neuen spanischen Körperschaftsteuergesetzes in 2015 profitieren spanische Unternehmen mit einer Beteiligung von mindestens 5% an anderen Gesellschaften, egal ob es sich dabei um spanische oder steuerlich nicht ansässige Gesellschaften handelt,...

TRANSFER PRICING

In 2009 wurden in Spanien besonders strenge Sanktionsregelungen für alle die Gesellschaften verabschiedet, die ihre Transaktionen mit verbundenen Unternehmen nicht hinreichend dokumentieren können. Jedoch wurden von den Aufsichtsbehörden über die letzten Jahre hinweg...