IHR STEUERBERATER IN SPANIEN

Wir begleiten unsere Mandanten während des gesamten Unternehmenszyklus in rechtlicher, betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Hinsicht. Das macht uns zu einem starken Partner als Ihr Steuerberater in Spanien.

Ihnen steht ein Team zur Verfügung, welches mit den spezifischen Gepflogenheiten Spaniens vertraut ist, so dass für Sie keine mentalitätsbedingten Probleme entstehen können.

Sie haben immer einen deutsch- oder englischsprachigen Ansprechpartner in Spanien, der für Sie alle Dokumente grundsätzlich zweisprachig erstellt.

Betrachten Sie uns als „zwischengeschaltetes Controlling“ – Sie erhalten sämtliche Informationen über Ihre spanische Niederlassung von neutraler Stelle.

Zur Sicherung Ihres wirtschaftlichen Erfolges greifen wir selbstverständlich auf das interdisziplinäre Wissen der ETL Global zurück.

MÖCHTEN SIE BERATEN WERDEN?

Unsere Experten werden die beste Lösung für Sie finden.

LEITSÄTZE

Bei ETL Steuerberatung Spanien S.A. haben wir uns den hohen Qualitätsstandards der ETL Global verpflichtet.

Entscheidend bleibt für uns immer der Mensch: Im Zentrum unserer Tätigkeit stehen Sie mit Ihren persönlichen Lebensumständen und Zielen.

Dadurch vertritt auch Ihr Steuerberater in Spanien Werte, die mit Ihrer Unternehmensphilosphie übereinstimmen. Zu denen gehören folgende:

  • Teamarbeit (national sowie international)
  • Kennen und Verstehen der Aktivitäten unserer Mandanten
  • Aktive Einbindung der Partner zu jeder Zeit
  • Direkte und dauerhafte Beziehung zu unseren Kunden
  • Innovation, Schnelligkeit und Effizienz
  • Höchste Qualität zu bezahlbaren Preisen
  • Weitreichender und interdisziplinärer Service

NEUIGKEITEN

1 April, 2020

Zusammenfassung der von der Spanischen Regierung an KMU gewährten Kreditlinien

Nachfolgend eine Zusammenfassung der wesentlichen Merkmale der im Kabinettsabkommen vom 24. März 2020 bzw. vom Staatssekretariat für Wirtschaft und Unternehmensunterstützung am 25. März 2020 verabschiedeten ersten […]
26 März, 2020

COVID-19 Alarmzustandsbericht

Mit Ausruf des Alarmzustands in Spanien wurde auch das Realdekret 8/2020 vom 17. März mit außerordentlichen Notmaßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen des COVID-19 […]
17 März, 2020

Steueraussetzung in Spanien aufgrund des Ausbruchs des Coronavirus

Gemäß Realdekret 7/2020 haben kleine und mittelständische Unternehmen (auf Spanisch „Pymes”) nunmehr die Möglichkeit, einen Zahlungsaufschub für ihre Steuerverbindlichkeiten mit Fälligkeit zwischen dem 13.03.2020 und dem […]
15 Oktober, 2019

Neue Mehrwertsteuerregelung – „Quick Fixes 2020“

Mit Datum vom 1. Oktober wurden die Gesetzesentwürfe in Bezug auf die neue Mehrwertsteuerreglung und die damit verbundene Vereinfachung von innergemeinschaftlichen Transaktionsabläufen, die sog. „VAT Quick […]

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