Steueraussetzung in Spanien aufgrund des Ausbruchs des Coronavirus
Gemäß Realdekret 7/2020 haben kleine und mittelständische Unternehmen (auf Spanisch „Pymes”) nunmehr die Möglichkeit, einen Zahlungsaufschub für ihre Steuerverbindlichkeiten mit Fälligkeit zwischen dem 13.03.2020 und dem 30.05.2020 zu beantragen. Unter „Pymes” sind...