In Anlehnung an den Entwurf eines Realdekretes zur Modifizierung der Sanktionsregelung könnte die Nichteinhaltung wegen Verzug der sofortigen Informationspflicht in Bezug auf Rechnungseingangs- und Rechnungsausgangsbücher (das sog. „SII“) ab 01.01.2018 mit einem Bußgeld in Höhe von 0,5% des Rechnungsbetrags bestraft werden.
Sollte sich diese Sanktionsregelung bestätigen, würde sich der spanischen Finanzbehörde eine neue Möglichkeit auftun, unkompliziert Gelder einzuziehen, und die spanischen Unternehmen wären gezwungen, noch mehr umsatzsteuerliche Normvorschriften zu erfüllen.