Die spanische Finanzverwaltung („AEAT”) hat ein Schreiben auf ihrer Homepage veröffentlicht,
in welchem sie die zoll- und verbrauchssteuerrechtlichen Implikationen ab dem 30. März
darstellt, sollte sich der Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union
bestätigen. Aus umsatzsteuerlicher Sicht sei u.a. hervorzuheben, dass Wareneinkäufe aus dem
Vereinigten Königreich dann nicht mehr als innergemeinschaftliche Wareneinkäufe, sondern als
umsatzsteuerpflichtige Einfuhren behandelt werden.
Auch würde diese neue Einstufung eine quartalsmäßige Erklärung der Einfuhrumsatzsteuer
nach sich ziehen, es sei denn, das spanische Unternehmen ist im Sondersystem für monatliche
Umsatzsteuerrückvergütung angemeldet („REDEME“) und kommt ihren Informationspflichten im
sog. „SII”-System in Bezug auf Rechnungseingangs- und -ausgangsbücher nach.