Mit Datum vom 1. Oktober wurden die Gesetzesentwürfe in Bezug auf die neue Mehrwertsteuerreglung und die damit verbundene Vereinfachung von innergemeinschaftlichen Transaktionsabläufen, die sog. „VAT Quick Fixes 2020”, veröffentlicht.
Die genannten Maßnahmen verfolgen das Ziel, eine einheitliche Behandlung bestimmter grenzüberschreitender Transaktionen sowie deren vereinfachte, uniforme Besteuerung in allen Mitgliedstaaten zu erwirken, nachdem diese momentan sehr unterschiedlich von den lokalen Finanzämtern interpretiert werden.
Unter anderem soll der Gesetzesentwurf Konsignationslagerverkäufe und Reihengeschäfte vereinfachen: so wird beispielsweise der Warenversand in das Lager oder auf das Gelände eines Kunden in einem anderen Mitgliedsstaat nicht als innergemeinschaftliche Lieferung angesehen, bis der Kunde die Ware effektiv aus dem Versandlager entnimmt.
Außerdem regeln die neuen Maßnahmen die materielle und nicht formale Voraussetzung, dass der Käufer über eine von einem anderen Mitgliedsstaat als Spanien ausgestellte Mehrwertsteueridentifikationsnummer verfügen muss, um in den Genuss der Steuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen zu kommen.
Die neuen Maßnahmen sollen per 1. Januar 2020 in Kraft treten.