Steueraussetzung in Spanien aufgrund des Ausbruchs des Coronavirus

Mar 17, 2020

Gemäß Realdekret 7/2020 haben kleine und mittelständische Unternehmen (auf Spanisch „Pymes”) nunmehr die Möglichkeit, einen Zahlungsaufschub für ihre Steuerverbindlichkeiten mit Fälligkeit zwischen dem 13.03.2020 und dem 30.05.2020 zu beantragen.

Unter „Pymes” sind Unternehmen mit einem Umsatzvolumen im Geschäftsjahr 2019 von maximal 6.010.121,04 Euro zu verstehen.

Allerdings sind Steuererklärungen als solche nach wie vor fristgerecht einzureichen. Das Realdekret erlaubt lediglich einen Zahlungsaufschub von bis zu sechs Monaten (und ohne Zinsen in den ersten drei Monaten). Auch darf die Steuerschuld, die aufgeschoben werden soll, nicht 30.000 Euro überschreiten; ansonsten sind Garantien beizubringen.

Andererseits ist davon auszugehen, dass in den kommenden Tagen neue Richtlinien veröffentlicht werden, die auch eine Fristverlängerung für die Vorlage von Steuererklärungen erlauben.