MWST. IN SPANIEN: VERKÄUFE AB DEUTSCHLAND AN SPANISCHE UNTERNEHMEN MIT ZWISCHENLAGERUNG IN SPANIEN

May 8, 2017

Wenn ein deutsches Unternehmen ein in Spanien belegenes Lager zur Zwischenlagerung von Produkten aus Deutschland anmietet, die an spanische Firmen weiterverkauft werden, könnte dies aus rein mehrwertsteuerlicher Sicht als Betriebsstätte angesehen werden.

Somit hätte die Betriebsstätte die von Deutschland in das spanische Lager versandten Produkte in Bezug auf Intrastat und Mehrwertsteuer als innergemeinschaftliche Einkäufe zu deklarieren.

Beim anschließenden Verkauf (bzw. Versand) dieser Produkte an die spanischen Unternehmen (Kunden) dürfte jedoch keine spanische MwSt. ausgewiesen werden, da das Reverse-Charge-Verfahren greift.

Was die von der Betriebsstätte geleistete spanische Vorsteuer (z.B. für die Zahlung der Lagermiete) betrifft, so hat der Rückerstattungsantrag nicht wie bei Nichtansässigen über das Formular „361“ zu erfolgen, sondern in der vierteljährlichen MwSt.-Erklärung (Formular „303“).

Gerne stehen wir für alle die Mandanten, die eine diesbezügliche Beratung benötigen, zur vollen Verfügung.