Mit verbindlicher Anfrage V2622-17 vom 13. Oktober 2017 hat die spanische Finanzverwaltung erklärt, dass spanische Unternehmen bei Fernabsatzgeschäften ihrer Produkte über Internet-Plattformen an im Ausland ansässige natürliche Personen nicht zwingend die Steuernummer des Kunden in ihren Rechnungen ausweisen müssen.