Firmenkunden

Home Office and Global Mobility

Ansprechpartner für sämtliche lohn-, arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen

  • Abwicklung von Betriebseröffnungen bzw. deren Abmeldung bei den jeweiligen Behörden
  • Personalverwaltung: Anmeldung bei der Sozialversicherung, Erstellung und Registrierung von Arbeitsverträgen, Sozialversicherungsbeiträgen, etc.
  • Abrechnung und Buchung von Gehältern und Löhnen
  • Beratung im Bereich des Arbeitsrechts, Ansprechpartner für sämtliche lohn-, arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen des Arbeitgebers und Arbeitnehmers
  • Fristgerechte Erfüllung von arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen sowie steuerlichen Meldepflichten und Kontrolle der diesbezüglichen Dokumentation
  • Beratung bei der Erstellung von Arbeitsverträgen nach spanischem Recht, auch für Führungskräfte, sowie Prüfung von ausländischen Arbeitsverträgen und Anpassung nach spanischer Gesetzgebung
  • Beratung bei Arbeitsgerichtsprozessen durch unsere Fachanwälte
  • Unter bestimmten Umständen kann ein deutsches Unternehmen Arbeitnehmer in Spanien im Home Office einstellen, ohne eine Tochtergesellschaft gründen oder eine Betriebsstätte in Spanien einrichten zu müssen
  • Dazu muss sich das Unternehmen in Spanien u. a. als nichtansässiger Arbeitgeber registrieren lassen, die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge abführen und die Einkommensteuer in der Gehaltsabrechnung einbehalten
  • Das Beschäftigungsverhältnis erfolgt über einen spanischen Arbeitsvertrag und eine Home Office Vereinbarung zwischen dem deutschen Unternehmen und den Arbeitnehmern in Spanien

      Barcelona

      Riera Principal 8,  08328 Alella, Barcelona

      Madrid

      C/Goya, 15 – 6º planta,  28001 Madrid 

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      Verantwortlicher: ETL Steuerberatung Spanien
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      Legitimation: Zustimmung des Interessenten
      Empfänger: Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben, außer gesetzliche Verpflichtung
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